Wechselsteuer

Wechselsteuer
eine von der Landesfinanzverwaltung verwaltete Steuer auf den Kapital- und Zahlungsverkehr ( Verkehrsteuer), die dem Bund zufließt. Sie besteuerte gezogene und eigene  Wechsel und gewisse wechselähnliche Urkunden. Im Zuge der Einführung des Binnenmarktes in Deutschland zum 1.1.1992 abgeschafft. Das Aufkommen der W. betrug 1991 (umgerechnet) 167,6 Mio. Euro.

Lexikon der Economics. 2013.

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